AG Frankfurt a.M.
Urteil vom 16.3.2004
Ein Kfz-Unfallgeschädigter genügt seiner Verpflichtung zur Gering-
haltung des ihm entstandenen Unfall-
schadens, wenn er seinen Sach-
verständigen beauftragt, auf dem allgemeinen, regionalen Markt konkrete Restwertangebote einzuholen, und davon das höchste Angebot seiner Schadensersatz-
forderung zu Grunde legt.
|