

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein
vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss.
Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung desWiederbeschaffungswertes
alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

