Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem
selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen
 Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich
hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu
trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im
Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich
stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).
In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.