

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Geschäftsbedingungen
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande: Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den Geschäftsbedingungen der KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG einverstanden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung oder sonstiger Leistungen ist im Regelfall schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Kommunikationstechniken aufgegebene und so entgegen genommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, hierbei sind insbesondere alle Alt- und Vorschäden vom Auftraggeber zu benennen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder dem Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspäteter oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten der KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG.
Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert die KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG zur Durch-führung aller für die Erstellung des in Auftrag gegebenen Gutachten erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen sowie notwendigen Untersuchungen und Leistungen; diese Legitimation gilt auch gegenüber Dritten.
Preise und Honorarvereinbarung
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich aus einem Grundhonorar sowie den angefallenen Nebenkosten. Die Bemessung des Grundhonorars erfolgt auf Basis der Schadenhöhe; hierbei werden im Reparaturfall die ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten zzgl. Wertminderung und bei Eintritt eines wirtschaftlichen Totalschadens der ermittelte Brutto-Wiederbeschaffungswert als Berechnungsgrundlage in Ansatz gebracht. Bei einer hiervon abweichend vereinbarten Honorarabmessung nach Zeitaufwand erfolgt eine Abrechnung gemäß gültigem Stundenverrechnungssatz.
Die Vergütung des Sachverständigen auf der Grundlage der aufgeführten Grundhonorare beinhaltet nicht eine mögliche Teilzerlegung, Fahrzeugvermessung oder andere Arbeiten, welche im Sinne einer vollständigen Gutachtenerstellung notwendig werden. Üblicherweise werden diese Leistungen in Fremdleistung und auf Kosten des Auftraggebers erbracht. Sollte die KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG derartige Leistungen erbringen, so werden diese Leistungen zusätzlich zum Grundhonorar nach erbrachtem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die Honorartabelle ist auszugsweise beigefügt und kann in den Geschäftsräumen eingesehen werden.
Gutachtenerstellung und Gutachtenversand
Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung. Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers; dieser stimmt ausdrücklich dem möglichen Versand des Gutachtens an Dritte zu.
Haftung
Die KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG verpflichtet sich den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Im Übrigen erfolgt eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden unter Maßgabe der zum Zeitpunkt der Haftung gültigen Bedingungen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Urheberrecht und Verwendungszweck
Alle Gutachten und/oder erstellte Lichtbilder dürfen ohne die vorherige Einwilligung der KfzSachverstand.de Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder zweckentfremdet verwendet werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der KfzSachverstand.de Sachverständigen-gesellschaft mbH & Co. KG ist Hamburg. Dies gilt auch dann, wenn eine Begutachtung außerhalb Hamburgs vorgenommen wurde, da es sich bei der Besichtigung und sonstiger zur Beweissicherung notwendiger Tätigkeiten lediglich um vorbereitende Maßnahmen zur Gutachtenerstellung handelt. Die eigentliche gutachterliche Leistung wird am Sitz der Gesellschaft in Hamburg erbracht.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
Schlussbestimmung
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Verbindlichkeit des geschlossenen Vertrages nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Auszug aus der Honorartabelle
Ermittlung der Grundgebühr
| Bemessung der Nebenkosten
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Honorar nach Zeitaufwand: EUR 145,00 Stunde.
Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Hinweis gemäß §33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert.
